Im Erststudium könnt ihr maximal 6000€ Sonderausgaben pro Jahr geltend machen. In einem Zweitstudium ist die Höhe nicht begrenzt und ihr könnt durch einen Verlustvortrag euren absetzbaren Betrag sogar mit in die nächsten Jahre nehmen. Ihr bekommt nur Geld zurück wenn ihr auch Steuern gezahlt habt (z.B. Werkstudent) 4) wenn regelmäßig der Erstwohnsitz aufgesucht wird und 10% der dort anfallenden Kosten übernommen werden 5) wenn keine Fahrkarte im Semesterbeitrag enthalten ist. Fahrten zu Uni und Bibliothek (0,30€ pro km/ 0,38€ ab 21. Km) 8) wenn auch privat genutzt nur anteilig (z.b 50%). Gesamte Kosten bis 952€. Teurere Geräte über 3 Jahre verteilt. 11) max 240€ im Jahr 12) max 730€ für Umzug in Universitätsstadt 14) Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten zur Uni 15) pauschal 16€ 16) z.B. KfW Studienkredit Quellen: Uni Ulm, Taxfix, MLP, StudierenPlus #steuererklärung #studenten #studium #studententipps #steuerberaterin #steuertipps #finanzdenker #finanzen #finanzwissen #wissenswert #finanziellebildung