www.anwaltauskunft.de Die Zerstörung einer Banknote oder Münze ist nicht strafbar – aber dann gibt es keinen Ersatz. Die Deutschen lieben ihr Bargeld, aber manchmal zerreißen sie Banknoten oder beschädigen Münzen. „Die Beschädigung von Banknoten oder Münzen ist nicht verboten“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Wer jedoch vorsätzlich Bargeld beschädigt oder zerstört, darf nicht nicht auf einen Ersatz hoffen. Die Deutsche Bundesbank lehnt bei Verdacht auf Vorsatz eine Entschädigung, also den Umtausch des beschädigten Bargeldes ab. „Wenn jedoch Euroscheine unabsichtlich zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand vernichtet wurden, hat man einen Anspruch auf Ersatz“, erläutert Swen Walentowski. Die Deutsche Bundesbank überprüft in solchen Fällen beispielsweise die Asche der untergegangenen Geldscheine. Aus der chemischen Zusammensetzung der Reste können die Techniker die Zahl und den Wert der Scheine bestimmen. Weitere Informationen über die rechtlichen Vorschriften rund um das Thema Bargeld finden Sie bei der Deutschen Anwaltauskunft. Das Rechtsportal Deutsche Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.