Steueroasen, Steuerparadiese sind Länder, die keine oder nur niedrige Steuersätze von ihren Bürgern/dort ansässigen Firmen/Stiftungen verlangen. Das können Staaten sein, die wertvolle Rohstoffe haben, diese verkaufen und nicht auf Steuereinnnahmen ihrer Bürger oder Firmen zur Finanzierung ihrer Haushalte angewiesen sind. Daran ist grds. nichts verwerflich und es ist auch nicht verwerflich in diese Länder zu ziehen oder dorthin den Firmensitz zu verlagern. Das stört natürlich die Hoch-Steuerpolitik-Länder, die auf die Einnahmen ihrer Bürger/der Firmen/Stiftungen zur Finanzierung ihrer eigenen staatlichen Aufgaben angewiesen sind. Wenn ein Land keinen oder nur einen niedrigen Steuersatz hat und politisch stabil ist, der Steuersatz vermutlich dauerhaft niedrig oder bei null bleibt und die Inflation niedrig ist, die Währung international stabil ist und das Leben dort angenehm, das Klima schön ist, dann sind das begehrte Steueroasen. Wenn dann noch dieses Land ein echtes Bankgeheimnis kennt und auf Anfragen von Finanzverwaltungen nicht antwortet, auch im Rahmen der internationalen Rechtshilfe nicht das Bankgeheimnis für andere Staaten lüftet, sind diese Staaten umso begehrter. In manchen dieser Staaten werden auch reihenweise Stiftungen gegründet und gehalten, um dort Gelder zu parken und vor der inländischen nationalen Besteuerung geheimzuhalten. Eine wichtige Frage ist für Privatpersonen, was im Falle eines Erbfalles passiert: Gibt es dann Erbschaftssteuer? Wie hoch ist die? Dorthin seinen Firmensitz oder seinen privaten Wohnsitz zu verlagern, ist nicht verboten. Allerdings muss dies konsequent geschehen. Nur zum Schein seinen Sitz oder ein Teil seines Geldes in Stiftungen dorthin zu verlagern, in Wahrheit aber noch in einem anderen Staat seinen Wohnsitz zu haben, bringt jedenfalls die Steuerpflicht in beiden Staaten mit sich. Wenn dann der eine Staat ein Hoch-Steuer-Land ist, so ist die Gestaltung natürlich nicht geglückt, weil das Hochsteuerland seine Steuern verlangt und die Null- oder Niedrig-Besteuerung des anderen Landes vielleicht nur anrechnet oder im Rahmen der Progression berücksichtigt. Wer also in ein Niedrigsteuerland gehen will, muss dies auch konsequent machen und nicht etwa seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt noch in dem Hochsteuerland beibehalten. Solche fehlerhaften Gestaltungen führen häufig zur Einleitung von Steuerstrafverfahren, zu Steuerfahndungsdurchsuchungen etc. - natürlich im Hochsteuerland - nicht im Niedrigsteuerland. Grundsätzlich ist es aber zulässig, in einem Niedrigsteuerland seinen Wohnsitz ausschließlich zu nehmen - soweit das Niedrigsteuerland nicht seinerseits Zuzugsbeschränkungen hat und man dort wirklich wohnt. Die Motivation, Steuern zu sparen, ist legitim, selbst wenn sie Hauptansporn des Handelns ist (vgl. BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81, BStBl. II 1983, 272). Nur dann muss z.B. ein Wegzug auch konsequent durchgezogen werden. Ein Grundfehler wäre es z.B., aus Deutschland wegziehen zu wollen, etwa auf die Cayman Islands, aber sich ein schönes Haus für einen Rückkehr-Aufenthalt in Deutschland vorzubehalten. Eine einwohnermelderechtliche Abmeldung genügt natürlich nicht für die Aufgabe des Wohnsitzes: Es kommt nur auf die tatsächlichen Verhältnisse an, §§ 8, 9 AO i.Vm. § 1 EStG. Auf die Niedrigsteuerländer wird von den Hochsteuerländern ein gewisser Druck ausgeübt, um Steuern zu erheben bzw. diese zu erhöhen, damit das Steuergefälle reduziert und der Anreiz, abzuwandern, gesenkt wird. So hat sich Luxemburg den deutschen Steuersätzen in mehreren Schritten angepasst, um den Anreiz von Deutschland nach Luxemburg auszuwandern zu senken. Auch werden Steueroasen als Schurkenstaaten bezeichnet, wenn sie keine Auskünfte erteilen und ihr Bankgeheimnis schützen. Es drohen dann schnell Wirtschaftssanktionen: 2017 wurde eine schwarze und graue Liste geschaffen, auf die Länder kommen, die der Steuerhinterziehung und der Steuerflucht (scheinbar) Vorschub leisten und damit als Steueroase gelten. Wenn diese Staaten nichts unternehmen, um von der schwarzen Listen zu kommen, helfen da Sanktionen. Niedrigsteuerländer sind derzeit etwa britische Jungferninseln (GB) Cayman Islands (GB, Bermuda (GB), Niederlande, Schweiz (teilw.) , Luxemburg, Hongkong, Jersey (GB). ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Strafrecht Meine Stärke liegt in meiner Spezialisierung, meinem Engagement und der hohen Professionalität meiner Arbeit. Ich habe mich auf das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax compliance spezialisiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass der außerordentlich hohe Grad meiner Spezialisierung, der nur durch eine Beschränkung auf die vorgenannten Themengebiete erzielt und aufrechterhalten werden kann, die Grundlage für meine Erfolge für meine Mandantschaft ist. Die Kanzlei besteht seit 1998.