Wer ist zur Kündigung berechtigt? Wer muss die Kündigung unterschreiben? Kann sich der Arbeitgeber vertreten lassen? Wer ist Arbeitgeber und damit zur Unterschrift berechtigt? Welche Konsequenzen hat die Unterschrift durch einen Stellvertreter? Muss eine Vollmacht im Original beiliegen? Was bedeutet Zurückweisung der Kündigung? Ist die Kündigung dann unwirksam? Antworten in Kurzfassung von Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Dortmund ______________ Rechtsanwalt Torsten Jannack ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und führt dazu seit 2005 den zusätzlichen Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Mit der Fokussierung auf das Arbeitsrecht ist er für Arbeitnehmer der richtige Ansprechpartner für Kündigungsschutz, Abfindung und Aufhebung sowie Prüfung und Durchsetzung aller arbeitsrechtlichen Ansprüche. Für Arbeitgeber wehrt er Ansprüche von Arbeitnehmern unter Beachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Produktivität des Betriebs ab, entwirft Arbeitsverträge und Vertragsänderungen und fungiert als externe Rechtsabteilung zur Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten. Betriebsräte unterstützt er im kollektiven Arbeitsrecht bei der Vermittlung zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Dazu wahrt er die Rechte des Betriebsrats bei der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen insb. durch Teilnahme an Einigungsstellenverhandlungen und Fertigung von Betriebsvereinbarungen. ______________ Kontakt Torsten Jannack | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht Kleppingstr. 20 44135 Dortmund Tel: 02 31 / 7 24 85 24 mail: info@ra-jannack.de https://www.ra-jannack.de https://www.ra-jannack.de/arbeitsrecht/beendigung-durch-kuendigung/kuendigung-_-form-und-zugang/